Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht
Kapitalanlage in der Krise

Kapitalanlage in der Krise

Das Kapitalanlagerecht umfasst im weiteren Sinne die Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalanlegern und den Initiatoren, die eine Kapitalanlage herausgeben. Erfasst werden aber auch finanzierende Banken und Anlageberater oder Vermittler, die in Kontakt zu dem einzelnen Anleger treten. Wenn eine Kapitalanlage in die Krise gerät und ein Verlust des angelegten Geldes droht oder schon eingetreten ist, stellt sich für den Anleger die Frage, ob und gegen wen ihm Schadensersatzansprüche zustehen können.

Beispielhaft finden Sie nachfolgend eine Auflistung möglicher Beratungs- und Vertretungsthemen:

Bankrecht

  • unübersichtliche Darlehensangebote von Banken und Bausparkassen
  • Kündigungen und drohende Vollstreckung
  • Vorfälligkeitsentschädigungen, Bearbeitungsgebühren
  • Abwehr von überhöhten Entschädigungen nach Kreditkündigung
  • Bürgschaft
  • Zinsprüfung bei gekündigten Krediten
  • Forderungsverkäufe und Vollstreckungen von "Heuschrecken"

 

Kapitalanlagerecht

  • Wertpapierkäufe
  • kreditfinanzierte Beteiligungen
  • finanzierte Erwerbermodelle („Schrottimmobilien")
  • atypisch stille Unternehmensbeteiligungen
  • Grauer Kapitalmarkt
  • falsche Beratungen durch Strukturvertriebe und Vermittler
  • Haustürgeschäfte
  • fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Nachschussforderungen durch Fonds
  • Fondsinsolvenzen und Forderungen des Fondsfinanziers gegen die Anleger

In einem großen Teil der mir anvertauten Mandate erziele ich außergerichtliche Einigungen. Im Interesse meiner Mandanten ist dies häufig wirtschaftlicher als der Gang durch die gerichtlichen Instanzen. Sollte es jedoch erforderlich werden, scheue ich auch den Gang vor die Gerichte nicht.