Schon als bekannt wurde, dass bei rund 500.000 VW-Dieselfahrzeugen in den USA die Abgaswerte manipuliert wurden, reagierte die Börse und die VW-Aktie setzte zur Talfahrt an. Für die Aktionäre ist dadurch ein erheblicher Schaden entstanden. Inzwischen hat sich der Skandal ausgeweitet. Rund 11 Millionen Fahrzeuge, die mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet sind, sollen betroffen sein. Wieviel der Skandal den VW-Konzern angesichts drohender Strafzahlungen aus den USA, Nachbesserungen an den betroffenen Fahrzeugen oder Schadensersatzklagen kosten wird, lässt sich noch gar nicht abschätzen. Klar ist aber, dass die Aktionäre in Folge des Skandals viel Geld verloren haben. „Daher sollten auch sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, sagt Rechtsanwältin Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel.
Als die Volkswagen AG Kenntnis von den manipulierten Abgaswerten erlangte, hätte sie diese Informationen unverzüglich im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlichen müssen. „Das ist offenbar nicht geschehen. Insofern dürfte ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz vorliegen. Denn Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend veröffentlicht werden. Ist das nicht geschehen, können Aktionäre den entstandenen Kursdifferenzschaden einklagen“, so Rechtsanwältin Zinke.
Dabei steht auch die Frage im Raum, seit wann der VW-Konzern von den manipulierten Abgaswerten wusste. Der USA-Chef von Volkswagen räumte inzwischen ein, im Frühling 2014 von Unregelmäßigkeiten bei Emissionstests gewusst zu haben.