Kosten

Erstberatung

Die Erstberatung erfolgt anhand Ihrer Unterlagen und zeigt auf, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist und welche Kosten entstehen. Sie wissen nach der Erstberatung, wie ich Ihren Fall, dessen Erfolgsaussicht und die Risiken rechtlich einschätze. Die Erstberatung kostet bei einem Streitwert über 5.000 Euro 190 EUR zuzgl. 19 % Mwst., insgesamt 226,10 EUR. Ich richte mich dabei nach der gesetzlichen Honorarbeschränkung des § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Außergerichtliche Vertretung

Bei der außergerichtlichen Vertretung nehme ich mit der Gegenseite, gegen die Ansprüche bestehen oder die gegen Sie Ansprüche geltend macht, Kontakt auf. Die dabei entstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Schwierigkeit des Falles. Ich informiere Sie vor dem Tätigwerden über die entstehenden Kosten. Bestimmt werden diese nach einer gesetzlich festgelegten Gebührentabelle, die Sie z.B. unter www.rvg-tabelle.de finden. Die Kosten einer Erstberatung werden angerechnet. Höhere Kosten entstehen dann, wenn mit Ihrem vorher eingeholten Einverständnis eine vergleichsweise Einigung mit der Gegenseite erzielt wird.

Gerichtliche Vertretung

Bei der gerichtlichen Vertretung wird die Hälfte der außergerichtlichen Kosten von der gerichtlichen Verfahrensgebühr in Abzug gebracht. In einem Prozess entstehen im Normalfall eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Diese richten sich nach der Höhe des Streitwerts und werden nach gesetzlich vorgegebenen Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes festgelegt. Wer die Prozesskosten tragen muss, richtet sich nach dem Ergebnis des Rechtsstreits. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz: Der Verlierer trägt alle Kosten. Ansonsten verteilt das Gericht die Kosten quotal nach dem Ergebnis. Wer sich mit seiner Forderung zu 60 % durchsetzt, zahlt demnach nur 40 % der Verfahrenskosten. Einigen sich die Parteien z.B. darauf, sich auf der Hälfte des Streitwerts zu einigen, werden die Kosten diesem Ergebnis angepasst. Jeder trägt dann seine Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten werden geteilt.

Rechtsschutzversicherung

Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, tritt diese für alle Kosten ein, auch wenn der Rechtsstreit verloren geht. Selbst getragen werden muss nur ein evtl. vertraglich vorgesehener Eigenanteil. Da gerade im Kapitalanlagerecht die Rechtsschutzversicherer gerne versuchen, sich mit Deckungsabsagen der Verantwortung zu entziehen, sollten Deckungsanfragen ausschließlich von mir als Expertin gestellt werden. Wird von der Rechtsschutzversicherung ein Anwalt empfohlen, ist dies nicht bindend. Sie haben immer das Recht der freien Anwaltswahl und sollten bei Fachfragen deshalb meine Kanzlei beauftragen.

Vergütungsvereinbarung

In sehr komplizierten und umfangreichen Fällen ist es möglich, dass meine Kosten nicht durch die gesetzlichen Gebühren abgedeckt werden können. Ich werde Ihnen dann eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis anbieten oder einen anderen Weg finden, Ihre optimale Vertretung zu gewährleisten und einen Ausgleich für den besonders hohen Aufwand vereinbaren.