Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes haben den Anspruch vieler Darlehensnehmen auf Rückabwicklung ihrer Immobilienfinanzierung gestärkt. Mit dem so genannten „Widerrufsjoker“ können Bankkunden ungünstige Finanzierungen beenden und von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Grundlage dafür ist die Möglichkeit, bestehende Verträge zu widerrufen und damit zu beenden . Möglich wird das durch die Verwendung unzulässiger Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen vieler Banken. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass 70 Prozent aller in den vergangenen Jahren abgeschlossener Darlehensverträge widerrufen werden können.
Für den Darlehensnehmer bedeutet dies:
- Das Ende des Vertragsverhältnisses
- Die Rückzahlung aller Kreditraten
- Die Rückzahlung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigungen
- Die Entschädigung für entgangenen Nutzen des investierten Geldes
Die in Hochzinsphasen abgeschlossenen Verträge können heute wesentlich günstiger neu abgeschlossen werden. Durch den niedrigen Zins können Immobilienbesitzer entweder deutlich mehr tilgen oder die monatliche Rate entscheidend verringern
Rechtsanwältin Michaela Zinke ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie steht Mandanten bei einem Widerruf ihrer Immobilienfinanzierung kompetent und engagiert zur Seite. Angefangen bei der Überprüfung der Vertragsunterlagen bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung – am Kanzleistandort Kassel und deutschlandweit.
Michaela Zinke ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft jetzt widerrufen.de