Wertermittlungsgebühren und Schätzkosten für Immobilien sind unzulässig
Viele Banken und Bausparkassen, die Immobilien finanzieren, lassen sich die Kosten der notwendigen Schätzung des Objektwerts vom Kunden extra bezahlen. Schätz- und /oder Wertermittlungskosten sind keine Bearbeitungsentgelte; sie sind jedoch nach Ansicht mehrerer Gerichte ebenfalls rechtswidrig.
Die Beträge, die oftmals im Vertrag selbst aufgeführt sind, werden als "Schätzkosten", "Wertermittlungsgebühr" oder "Kosten für die Objektbesichtigung" bezeichnet und können mehrere Hundert Euro betragen.