Widerspruch von Lebensversicherungen

Holen Sie sich Ihr Geld zurück

Der Widerspruch der Lebensversicherungen ist immer dann möglich, wenn aufgrund fehlerhafter oder falscher Beratung zum Fristablauf die gesetzliche Widerspruchsfrist nicht anlaufen konnte. Dies ist in einem überwiegenden Teil der Fälle eingetreten, wenn Versicherungen, die zwischen dem 29. 07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, dem Policenmodell zugeordnet werden können.

Dieses Modell besagt, dass eine Widerspruchsfrist erst dann anläuft, wenn dem Versicherten alle zum Vertragschlus notwendigen Unterlagen auch vorliegen. Rechtsanwältin Zinke: "Ein erfolgreicher Widerspruch bringt Ihnen sämtliche gezahlten Prämien zurück plus eine aufwändig zu berechnende Summe für die Entschädigung. Ihre Versicherung hat mit Ihrem Geld gute Renditen erzielt - dieses Geld können Sie einfordern."

Egal, ob Sie die Versicherung zum Zweck der Kapitalbeschaffung auflösen möchten oder sonstige willkommene Gelegenheiten nutzen wollen, um schadlos aus einer ungeliebten Kapitalanlage auszusteigen: Die Widerspruch sollte unbedingt geprüft werden!

Vorsicht bei günstigen Angeboten

Allerdings: Ein Massengeschäft für findige Startups aus dem Bereich „Rechtsdienstleistungen“ ist das automatisierte Abwickeln von Widersprüchen schon lange nicht mehr. Rechtsanwältin Michaela Zinke weiß: „Jedes Verfahren muss individuell geführt werden. Aktuell zeigt die Insolvenz der Facto AG z.B. recht deutlich, dass ein standardisiertes Vorgehen nicht funktionieren kann – hier ist in jedem einzelnen Fall anwaltliche Expertise, Verhandlungsgeschick und darüber hinaus eine gerichtsfeste Berechnung der Ansprüche notwendig, um erfolgreich Widersprüche durchsetzen zu können!“ Zinke ist sicher: "Schnell und unkompliziert geht nicht mehr, da machen deutsche Gerichte leider nicht mehr mit!"

Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel weiß, dass erfolgreiches Streiten um eine Rückabwicklung nicht davon abhängig ist, ob grundsätzlich eine Anspruchsgrundlage vorhanden ist, sondern eher davon, ob die Unterlagen wirklich vollständig sind und dem Gericht eine Aktenlage präsentiert werden kann, die in Zusammenhang mit einer ausführlichen wie individuellen Klageschrift überzeugt und den jeweiligen Widerspruch aus der Masse hervorhebt: „Mit Textbausteinen von der Stange und Excel-Anspruchsberechnungen kommt man da nicht weit!“

Nicht jeder Widerspruch macht Sinn

Zudem empfiehlt es sich in vielen Fällen überhaupt  nicht, eine Lebensversicherung überhaupt zu kündigen, denn oft wird immer noch ganz lukrativ  verzinst und die Hoffnung auf einen guten Ertrag zum Vertragsende ist nicht uninteressant. Aber: Oft ist wirtschaftlich einfach sinnvoll, aus der Lebensversicherung auszusteigen oder aus der persönlichen Situation heraus einfach notwendig, in andere Bereiche des Kapitalmarktes oder in eigene Projekte zu investieren. Wenn akuter Geldbedarf besteht, z.B. zur Finanzierung eines wichtigen Projektes oder zum Ausgleich in Notsituationen, dann ist verfügbares Kapital aus einer widersprochenen Lebensversicherung gut eingesetzt.

 

Häufig gestellte Fragen

Wer kann widersprechen?

Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat auf Basis des damals vielfach verwendeten Policenmodells, der hat u.U. berechtigten Anspruch auf eine Rückabwicklung. Allerdings: Der Anspruch muss konkret belegt werden - auch in der Höhe, denn die Gerichte erwarten detaillierte Aussagen zum entgangenen Nutzen.

Unsere Leistungen

Fachanwältin Zinke prüft die Anspruchsgrundlage kostenlos und führt auch in diesem Zusammenhang eine Deckungsabfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch. Im Fall einer Mandatierung übernimmt die Kanzlei die komplette Widerspruchsabwicklung im vorgerichtlichen Verfahren und in den gerichtlichen Instanzen.